Allgemeine Vertragsbedingungen für das Ferienhaus DREI ZYPRESSEN

1. Rechtsverhältnis
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und Gabriele Weisel als Vermieter eines Ferienhauses regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Jeder Kunde erkennt mit der Buchung des Ferienhauses DREI ZYPRESSEN für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.

2. Buchung
Die Buchung kann nur schriftlich vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie Gabriele Weisel den Abschluss des Vertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage von Gabriele Weisel binden. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung von Gabriele Weisel zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von Gabriele Weisel schriftlich bestätigt werden.

3. Zahlungen / Unterlagen
Die Anzahlung beträgt 25 % des Preises. Diese wird 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. 14 Tage vor der Ankunft wird die Restzahlung fällig. Die Hausadresse und die Anfahrtsbeschreibung wird Ihnen nach Zahlungseingang des restlichen Preises ausgehändigt/ übersandt.

4. Besondere Bedingungen und Hinweise
Nebenkosten Kosten für Gas, Hausmüll, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten. Variable Kosten (z. B. Telefongebühren) werden je nach Inanspruchnahme, an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt.
Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch die Mieter, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieterin.
Bettwäsche, Geschirr- und Handtücher bringen die Mieter selbst mit. Kinderbetten stehen nicht zur Verfügung.
Haustiere müssen auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Anzahl, Art und Größe bei der Buchung angemeldet
werden. Bei der Buchung ist eine Kopie des Impfausweises für Hunde vorzulegen.
Im Ferienhaus herrscht absolutes Rauchverbot! Sollten Mieter dagegen verstoßen und dennoch im Haus rauchen, so hat die Vermieterin das Recht, die Mieter sofort auszuweisen. Der Reisepreis für die nicht in Anspruch genommene Reisezeit wird nicht zurückerstattet; von der Kaution behält die Vermieterin 25 Prozent für die Beseitigung der Rauchgerüche ein.
Dem Mieter steht das Recht zu, die zugänglichen Bereiche des Mietobjektes einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.
Das Mietobjekt darf nicht mit mehr als 4 Personen (max. 2 Erwachsene und 2 Kinder) belegt werden. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein, wenn nicht anders mit Gabriele Weisel vereinbart und bestätigt. Bei Überbelegung hat die Vermieterin das Recht, überzählige Personen zurück- bzw auszuweisen.
Ankunftszeit ist jeweils am Anreisetag, sofern nicht anders angegeben, zwischen 14 Uhr und 18 Uhr. Am Abreisetag muss das Ferienhaus spätestens um 10 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten gereinigt und im gleichen Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. Abweichende An- und Abreisezeiten vereinbaren Sie bitte bei der Buchung.

5. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Ferienhausmietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Gabriele Weisel. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt bis 14 Tage vor der Ankunft 10 % des Mietpreises mindestens jedoch 40 Euro. Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Anmietung wird der gesamte Preis berechnet. Für eine evtl. Reiserücktrittskostenversicherung hat der Kunde selbst zu sorgen. Gelingt es Gabriele Weisel oder dem Kunden, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, so fallen nur Umbuchungsgebühren in Höhe von 40 Euro an.

6. Rücktritt durch den Vermieter
Gabriele Weisel kann vor Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Ankunft den Vertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter während des Aufenthaltes trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Vermietung des Ferienhauses bei Vertragsabschluss durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigt Gabriele  Weisel den Vertrag nach Punkt a), verfällt der Anspruch auf Rückerstattung. Tritt Gabriele Weisel gemäß b) vor Beginn der Mietzeit vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt Gabriele Weisel den Vertrag gemäß b) nach Beginn der Mietzeit, so erhalten Sie den anteiligen Mietpreis zurück, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Versicherungen
Außer der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht eine Hausrat-, Feuer-, Leitungswasser-, Einbruch-, Diebstahl,- Sturm- und Hagelversicherung. Darüber hinausgehende Ansprüche an Gabriele Weisel bestehen ausdrücklich nicht.

8. Leistungen
Für Umfang und Art der im Rahmen des Vertrages von Gabriele Weisel zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in den Unterlagen von Gabriele Weisel.

9. Haftung
Gabriele Weisel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
b) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, TV-Gerät, Swimmingpool usw.

10. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich per Telefax, E-mail oder telefonisch an Gabriele Weisel, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.

11. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen Gabriele  Weisel an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

12. Sonstige Bestimmungen und Hinweise
Gerichtsstand ist Aschaffenburg. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Unwirksame Bestimmungen werden durch dem entsprechende Bestimmungen aus dem BGB ersetzt.

13. Vermieter
Gabriele Weisel, Fr.-W.-von-Bauer-Str. 8, 63599 Biebergemünd,
Tel. 06050.90 900 12, Fax 06050.910 563, Mail: info [at] 3zypressen [dot] de ,  www.3zypressen.de

12/2006